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Enhet
Person
- Helena West
- Administrativ chef
- Tfn: +4656016003
- Mobil: +46701040766
- E-post: helena.westh@torsby.se
- Besöksadress: Nya Torget 8, Torsby
Einsicht- und Einflussnahme
Sie können auf verschiedene Art und Weise Zugang zu Informationen und öffentlichen Dokumenten der Gemeinde zu erhalten. So erhalten Sie Einblick in spezifische Themen und können an politische Debatten teilhaben.
Das Öffentlichkeitsprinzip
Laut schwedischer Verfassung gewährleistet dieses Prinzip allen Mitbürgern unter anderem das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen kommunaler und staatlicher Behörden. Ausländische Mitbürger können von diesem Recht ebenfalls Gebrauch machen.
Somit stellt jeder Mitbürger eine Art Kontrollinstanz dar, kann Aktivitäten der Behörden mitverfolgen und auch selbst an politischen Debatten teilnehmen.
Allerdings sind längst nicht alle Dokumente öffentlich zugänglich: Einige unterliegen der Geheimhaltung, andere wiederum sind noch in der Bearbeitung und damit nicht fertiggestellt. Öffentliche und damit frei zugängliche Dokumente sind zum Beispiel Protokolle. Diese können Sie sich gegen eine geringe Gebühr auch kopieren lassen.
Öffentliche Sitzungen
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sowohl der Gemeindevorstand als auch die Ausschüsse all ihre Sitzungen öffentlich abhalten dürfen. Ausgenommen davon sind Inhalte, die einer Geheimhaltungsregel unterliegen. Das betrifft bestimmte Tagesordnungspunkte sowie behördliche Vorgänge und nachträglich in die Tagesordnung aufgenommene Themen. Sind Sie an den Sitzungen interessiert? Dann schnuppern Sie doch einfach mal rein — der größte Teil der Beratungen ist frei zugänglich.
Der Gemeindevorstand weist im Torsby Bladet auf jede seiner öffentlichen Sitzungen hin. Die jeweilige Tagesordnung finden Sie auf unserer Internetseite und auf der Anschlagtafel unserer Gemeinde. Die Ausschüsse beschließen selbst, wann sie öffentliche Beratungen abhalten und geben die entsprechenden Termine im TorsbyBladet bekannt.
Im Internet abrufbar: Protokolle und Mitteilungen
In der Gemeinde finden zahlreiche Beratungen statt: Sitzungen des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und aller Ausschüsse sowie die Zusammenkünfte des Arbeitsausschusses und der lokalen Verwaltungsausschüsse. Damit Sie den Überblick behalten, stellen wir den Kalender und die Protokolle aller Zusammenkünfte im Internet für Sie bereit. Bereits eine Woche vor den jeweiligen Terminen können Sie sich die einzelnen Tagesordnungen herunterladen.
Außerdem sind die Protokolle der Gemeinderat- und der Gemeindevorstandssitzungen in der Bibliothek verfügbar. Sie können zudem im Internet zusätzliche Informationen zu den Tagesordnungen des Arbeits- und Gesellschaftsausschusses sowie des Gemeindevorstands abrufen.
Die Anschlagtafel
Im Eingangsbereich des Gemeindehauses in Torsby (Nya Torget 8) finden Sie unsere offizielle Anschlagtafel. Hier hängen wir Protokolle, Einladungen zu Beratungen, Stellenangebote und andere wichtige Informationen rund um unsere Gemeinde für Sie aus. Weitere Anschlagtafeln finden Sie zum Beispiel in unserer Außenstelle in Sysslebäck. Die Anschlagtafel in Torsby ist dabei die übergeordnete offizielle Anlaufstelle mit den aktuellsten Informationen.
Zeitschrift Torsby Nu
Viermal pro Jahr erscheint die Zeitschrift Torsby Nu und wird an alle Haushalte, Geschäfte und Unternehmen ausgeteilt. Über dieses Heft erfahren Sie all die Dinge, die in unserer Gemeinde von aktuellem Interesse sind. Lesen Sie Torsby Nu online.
Wie legt man gegen einen Beschluss Widerspruch ein?
Sie sind unzufrieden mit einem kommunalen Beschluss? Dann haben Sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Widerspruch einzulegen. Man unterscheidet zwischen einer gesetzlichen Prüfung und einer Verwaltungsbeschwerde.
Gesetzliche Prüfung
Die gesetzliche Prüfung (früher Kommunalbeschwerde genannt) klärt, ob der jeweilige Beschluss gemäß geltendem Recht gefasst wurde. Voraussetzung für ein solches Verfahren ist, dass derjenige, der die Prüfung beantragt, entweder einen festen Wohnsitz in Torsby hat oder vor Ort ein Grundstück besitzt. Der Antrag muss beim Bezirksgericht in Karlstad eingereicht werden innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses an der Anschlagtafel der Gemeinde Torsby.
Verwaltungsbeschwerde
Anders verhält es sich bei der sogenannten Verwaltungsbeschwerde. Diese können Sie nur dann einreichen, wenn Sie von einem Beschluss direkt betroffen sind. Im Rahmen einer Verwaltungsbeschwerde wird die gesetzliche Rechts- sowie die Zweckmäßigkeit des Beschlusses überprüft. Sie können eine Verwaltungsbeschwerde zum Beispiel wegen eines Baubeschlusses oder einer Entscheidung bezüglich der Sozialhilfe einreichen. Die Beschwerde muss innerhalb von drei Wochen beim entsprechenden Gemeindeausschuss eingehen. Nach Prüfung der Angelegenheit wird der Beschluss dann geändert oder an den übergeordneten Zuständigkeitsbereich — zum Beispiel an das Bezirksgericht — weitergereicht, um dort erneut untersucht zu werden.
Innehållsansvarig: Helena West
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